
Die Familienbegleitung ist ein Kernelement der regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerke. Die Familienbegleiter:innen stehen Familien in belastenden Situationen kontinuierlich und umfassend über einen längeren Zeitraum zur Seite. Im Rahmen dieser Familienbegleitung wird der konkrete Bedarf an Unterstützungsleistungen identifiziert, organisiert und koordiniert.
Eine zentrale Aufgabe der Familienbegleiter:innen ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung als Basis für die Unterstützung der Eltern bzw. Familien, gesund zu bleiben und ihre Ressourcen zu aktivieren. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Familienbegleitung der konkrete Bedarf an Unterstützungsleistungen identifiziert, organisiert und koordiniert. Die Familienbegleiter:innen üben damit für die Familien eine Lotsenfunktion im Gesundheits‐ und Sozialsystem aus. Darüber hinaus können Familienbegleiter:innen auch in geringem Ausmaß intervenieren (z. B. Gesundheits‐ und Elternkompetenz durch Information und praktische Tipps stärken, in spezifischen Fragen beraten). Ein umfangreicherer Unterstützungsbedarf kann aber nicht im Rahmen der Familienbegleitung abgedeckt werden, sondern braucht die Weitervermittlung an die spezifischen Angebote im Netzwerk. Im Hinblick auf die Funktion der Familienbegleitung ist daher die Kombination von Beziehungsarbeit, Vertrauensaufbau und Kontinuität zum einen mit der Weitervermittlung und Lotsenfunktion zum anderen wichtig.
Das Hauptaugenmerk beim Erstkontakt liegt auf der Abklärung der familiären und persönlichen Situation der Schwangeren bzw. Mütter und deren Neugeborenen sowie der Identifizierung passender Unterstützungsangebote, wofür persönlicher Kontakt unbedingt notwendig ist. Die weitere Begleitung besteht sowohl aus persönlichen Kontakten in Form von Hausbesuchen oder aus der Begleitung der Familien zu Anbietern aus den Frühe-Hilfen-Netzwerken wie auch aus telefonischen Kontakten, je nach Erfordernis. Wichtig ist es, den Kontakt regelmäßig zu suchen und sowohl Frequenz als auch Gestaltung je nach Situation und Wunsch der Familien anzupassen.
Weitere Aufgabe der Familienbegleitung ist der fallbezogene Kontakt mit zuweisenden und leistungserbringenden Stellen. Dazu gehört die Rückmeldung an die Vermittler:innen, ob die zugewiesenen Familien in eine Begleitung eingewilligt haben und ein Erstkontakt zustande gekommen ist. Die Organisation von konkreten Unterstützungsleistungen erfordert einen Kontakt mit Anbieterinnen und Anbietern aus dem Frühe-Hilfen-Netzwerk zur Abklärung der Passgenauigkeit, Verfügbarkeit und allfälliger Finanzierungsmodalitäten zu Angeboten.
Eine ausführliche Darstellung der Rolle und Aufgaben, Ablauf und Rahmenbedingungen der Familienbegleitung findet sich im Leitfaden für die Familienbegleitung. Für Familien werden häufige Fragen und Antworten zur Familienbegleitung hier beantwortet: https://fruehehilfen.at/faqs
Voraussetzungen für die Tätigkeit: Für die Tätigkeit als Familienbegleiter:in braucht es eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits-, Sozialbereich oder ausgewählten pädagogischen Bereichen. Insbesondere Angehörige folgender Berufsfelder erfüllen die notwendigen Voraussetzungen (in alphabetischer Reihenfolge): Familienhebammen, Frühförderung, diplomierte Gesundheits‐ und Krankenpflege, Hebammen, spezifische pädagogische Fachrichtungen (wie Sozialpädagogik, Kindergartenpädagogik, Sonder‐ und Heilpädagogik etc.), Psychologie, Psychotherapie und Sozialarbeit.
Eine spezifische Fort- oder Weiterbildung ist nicht erforderlich, einschlägige Zusatzqualifikationen sind aber von Vorteil. Nach Beginn der Tätigkeit erfolgt die Teilnahme an der durch das NZFH.at organisierten Schulung.
Personalaufnahmen erfolgen durch Frühe-Hilfen-Netzwerke, entsprechend müssen bei Interesse Bewerbungen auch direkt an die regional in Frage kommenden Netzwerke gerichtet werden, siehe: https://fruehehilfen.at/netzwerke
Fachliche Leitung: Entsprechend dem Qualitätsstandard steht in den regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerken eine Fachkraft mit vertiefter fachlicher Expertise und Erfahrungen im Bereich der Frühen Hilfen als fachliche Leitung zur Unterstützung der Familienbegleiter:innen zur Verfügung. Wichtige Aufgaben der fachlichen Leitung sind, inhaltlich und fachlich den „roten Faden zu halten“, die Verantwortung für die Qualitätssicherung und fachliche Weiterentwicklung der Familienbegleitung zu übernehmen, eine positive Teamkultur zu fördern sowie als Führungskraft bei Bedarf für Fragen, Beratung und Rückhalt bereit zu stehen. Genauere Infos dazu finden sich um Leitfaden für fachliche Leitung: vgl. https://nzfh.at/publikationen/fachliche-grundlagen
Kurzfristige Unterstützung: Im Rahmen der ersten Kontakte wird geklärt, welche Form der Unterstützung eine Familie benötigt bzw. bereit ist, in Anspruch zu nehmen. Neben der längerfristigen Familienbegleitung steht auch die kurzfristige Unterstützung als wichtiger, ergänzender Aufgabenbereich der regionalen Frühe‐Hilfen‐Netzwerke in der Familienarbeit zur Verfügung. Die kurzfristige Unterstützung dient der zeitlich befristeten Abklärung, Beratung und bei Bedarf Weitervermittlung von Familien, die keine Familienbegleitung in Anspruch nehmen. Diese Form des Angebots richtet sich vorrangig an Familien mit beschränktem bzw. spezifischem Bedarf, die keine Familienbegleitung benötigen, aber doch eine zeitlich beschränkte Unterstützung brauchen. Sie kann aber auch zur Unterstützung von Familien, die umfassenderen Unterstützungsbedarf haben, aber (noch) nicht motiviert sein, eine Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen, genutzt werden. Der Fokus der Familienarbeit liegt bei der kurzfristigen Unterstützung vorrangig auf Abklärung und Weitervermittlung (= Lotsenfunktion) und weniger auf dem Beziehungsaufbau.