Das Basisangebot soll eine zeitlich (von der Schwangerschaft bis maximal zum 1. Geburtstag des Kindes) und vom Ausmaß her begrenzte Unterstützung für alle Familien im Sinne der Gesundheitsförderung bereitstellen und dies in einer Lebensphase, die durch Veränderungen sowie Herausforderungen geprägt ist. Das Basisangebot soll idealerweise einen Erstkontakt in der Schwangerschaft sowie mehrere Hausbesuche bei den jungen Familien nach der Geburt, in den ersten Lebensmonaten, zu definierten Zeitpunkten umfassen.
Ziele und Aufgaben:
- Erreichen aller Familien, unabhängig von ihrem Bedarf
- psychosoziale Unterstützung der Familien durch Abklärung des Bedarfs, Beratung sowie bei Bedarf Information über / Vermittlung zu geeigneten Angeboten
- Gesundheitsförderung und Förderung von Gesundheitskompetenz durch Information und Beratung
- Förderung einer sicheren Eltern‐Kind‐Bindung und einer gelingenden Eltern‐Kind‐Interaktion und ‐Beziehung durch Information und Beratung
- Information über weiterführende Unterstützungsangebote, finanzielle Leistungen, Mutter‐Kind‐ bzw. Eltern‐Kind‐Angebote etc.
- Identifikation und Weitervermittlung von Familien in belastenden Lebenssituationen
- Vernetzung in Richtung weiterführender Angebote (inklusive Frühe‐Hilfen‐Netzwerk)
Besonders empfehlenswert ist ein Einbetten des Basisangebots in Programme der Schwangeren– und Eltern‐Kind‐Vorsorge, die medizinische Vorsorge und psychosoziale Unterstützung sowie Gesundheitsförderungsaktivitäten in einem abgestimmten Gesamtrahmen bereitstellen. Wichtige Ansätze dafür werden in Österreich im Rahmen der Weiterentwicklung des Eltern‐Kind‐Passes umgesetzt.
Ausführliche Erläuterungen zum Konzept Frühe Hilfen finden Sie im Bericht Frühe Hilfen - Eckpunkte eines „Idealmodells“ für Österreich. Eine im Vorfeld durchgeführte Aufbereitung der Evidenz zur zeitlichen und inhaltlichen Konzeption eines universellen Basisangebots finden Sie im Bericht Frühe Hilfen - Evidenz zur zeitlichen und inhaltlichen Konzeption eines universellen Basisangebots.