Das österreichische Programm der Frühen Hilfen hat zahlreiche strategische Anknüpfungspunkte und ist in verschiedenen Strategien im Public-Health-Bereich und darüber hinaus verankert. Einige davon werden hier beispielhaft angeführt:
Agenda 2030
Frühe Hilfen leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (SDG); insbesondere zu 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 4 „Hochwertige Bildung“, 5 „Geschlechtergleichheit“, 10 „Weniger Ungleichheiten“ und 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“.
Gesundheitsziele Österreich
Das österreichische Programm der Frühen Hilfen ist in den Gesundheitszielen Österreich verankert; vor allem in den Zielen „Gesundheitliche Chancengerechtigkeit“ und „Gesundes Aufwachsen“.
Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie
Die Berücksichtigung der Frühen Hilfen in der österreichischen Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie war ein zentraler Ausgangspunkt der Etablierung des Angebots in Österreich. Frühe Hilfen sind ein zentraler Maßnahmenbereich von Ziel 4 „In der frühen Kindheit Weichen für langfristige Gesundheit stellen“.
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NAP Kindergarantie
Auf Grund des spezifischen Beitrags, den die Frühen Hilfen für gesundheitliche und soziale Chancengerechtigkeit leisten, sind sie auch in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder integriert; hier als Maßnahme im Kernelement „Gesundheitsversorgung“.
Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie der Sozialversicherung
Auch in dieser Strategie werden die Frühe Hilfen als wichtiges Interventionsfeld definiert.
Weitere Anknüpfungspunkte
Darüber hinaus wurden die Frühen Hilfen auch (wiederholt) in Regierungsprogrammen, in der Gesundheitsreform ("Zielsteuerung Gesundheit") und dabei insb. in der Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit (priorisierter Schwerpunkt in den Jahren 2014 bis 2022) angesprochen. Letzteres war auch Grundlage, dass in den Jahren 2015 bis 2023 der Aus- und Aufbau der Frühen Hilfen durch Vorsorgemittel des Bundesgesundheitsagentur (als Maßnahme des Schwerpunktthemas „Gesundheitliche Chancengerechtigkeit bei Kindern und Jugendlichen) erfolgen konnte.