Das Konzept der Frühen Hilfen orientiert sich an im Public‐Health‐Bereich etablierten ethischen Grundlagen und Grundsätzen (Hafen 2013, Marckmann et al. 2015). Von besonderer Bedeutung für die Frühen Hilfen sind insbesondere folgende ethische Grundlagen bzw. Grundsätze:
- Autonomie und Freiwilligkeit: Frühe Hilfen sind grundsätzlich ein freiwilliges Angebot; in der Begleitung wird die Selbstbestimmung der Familien respektiert bzw. gefördert.
- Ressourcenorientierung: Die Fähigkeiten, das vorhandene Wissen, die Kompetenzen und die Lebenserfahrungen der Familien werden (an‐)erkannt, wertgeschätzt und gestärkt.
- Chancengerechtigkeit: Es wird Zugang und Unterstützung für alle Familien mit Bedarf sichergestellt, ungeachtet der sozioökonomischen Situation oder sonstiger potenzieller Hürden und Barrieren.
- keine Diskriminierung und Stigmatisierung: Die Angebotsgestaltung sowie individuelle Begleitung sind darauf ausgerichtet, Diskriminierung und Stigmatisierung zu verhindern.
- Diversität achten: Genderspezifische und soziokulturelle Hintergründe werden auf individueller, aber auch Gemeinschaftsebene (an‐)erkannt, wahrgenommen und bei der Umsetzung des Konzepts sowie der individuellen Begleitung berücksichtigt.
- Rechte, Würde und Integrität: Die Rechte, Würde und Integrität der Familien sowie der Personen, die in den Frühen Hilfen tätig sind, werden berücksichtigt und gewahrt.