Das Angebot richtet sich an (werdende) Eltern/Familien in belastenden Lebenssituationen. Der Fokus liegt dabei auf dem Zeitraum der Schwangerschaft und den ersten drei Lebensjahren des Kindes mit einer Ausweitung maximal bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes. Relevante Belastungen, die eine Begleitung durch das regionale Frühe‐Hilfen‐Netzwerk indizieren können, sind ausgehend von der Literatur zu schwierigen Entwicklungsverläufen sowie Praxiserfahrungen:
- besondere soziale Belastungen, wie finanzielle Notlage, soziale Isolation oder ungesicherter/unzureichender Wohnraum
- besondere psychische Belastungen, wie psychische Erkrankung/Suchterkrankung der
- Hauptbezugsperson oder der Partnerin bzw. des Partners, unerwünschte Schwangerschaft, Schwangerschaftsverlust oder „stille Geburt“, traumatisierende Erfahrungen
- spezifische Merkmale der Eltern, wie minderjährig, alleinerziehend, Migrationsgeschichte, kognitive Beeinträchtigung, mangelnde Fähigkeiten zur Orientierung im bzw. zur Kommunikation mit dem
- Gesundheits‐/Sozialsystem, Behinderung oder körperliche chronische Erkrankung der Hauptbezugsperson oder der Partnerin bzw. des Partners
- erhöhte Betreuungsanforderungen des Kindes, wie Frühgeburtlichkeit, Mehrlingsgeburt, Entwicklungsverzögerung, Erkrankungen oder Behinderung
- starke Zukunftsängste der Hauptbezugsperson(‐en)
- Schwierigkeiten in der Annahme/Versorgung des Kindes bzw. Störungen in der Mutter/Eltern‐Kind‐Bindung bzw. ‐Interaktion
Wichtig ist eine Gesamteinschätzung der vorhandenen Belastungen und Ressourcen. Eine längerfristige Unterstützung und Begleitung im Rahmen des Frühe‐Hilfen‐Netzwerks ist vorrangig für Familien notwendig, die über mehrere Belastungsfaktoren und wenig ausgleichende Ressourcen verfügen (= vielfältiger Unterstützungsbedarf) bzw. wenn noch nicht ganz klar ist, was die Familie benötigt (= unklarer Unterstützungsbedarf). Einzelnen Belastungsfaktoren, denen ausreichende Ressourcen gegenüberstehen, kann häufig durch eine kurzfristige Unterstützung und/oder die Vermittlung eines spezifischen weiterführenden Angebots adäquat begegnet werden. Familien, in denen ein akuter Hilfebedarf zur Sicherung des Kindeswohls (Kindeswohlgefährdung) aufgrund von massiven Belastungsfaktoren festgestellt worden ist oder angenommen werden muss, sind grundsätzlich keine Zielgruppe der regionalen Frühe‐Hilfen‐Netzwerke – sie müssen von der Kinder‐ und Jugendhilfe betreut bzw. muss durch diese der Hilfebedarf abgeklärt werden. In Ausnahmefällen ist aber parallel zu einem zur Sicherung des Kindeswohls festgelegten verbindlichen Hilfeplan seitens der Kinder‐ und Jugendhilfe als freiwillige Maßnahme eine Begleitung durch Frühe Hilfen möglich.