Qualitätsanforderungen

Im Jahr 2018 entwickelte das NZFH.at unter Einbindung von Frühe-Hilfen-Koordinatorinnen und -Koordinatoren und Konsultation der Projektgremien einen Qualitätsstandard Frühe Hilfen. Der Qualitätsstandard Frühe Hilfen wurde ausgehend von den theoretischen Grundlagen und Empfehlungen der fachlichen Konzepte für Frühe Hilfen in Österreich erarbeitet.

Im Vorfeld der Erstellung wurden eine Ist-Analyse des Umsetzungsstands zentraler Qualitätskriterien und eine Literatursuche durchgeführt. Der Entwurf des Qualitätsstandards wurde auch einem Stellungnahmeverfahren unterzogen. Die gewählte Vorgangsweise bei seiner Erarbeitung entspricht weitgehend den für Qualitätsstandards üblichen Prozessen.

Der Qualitätsstandard wurde in den Jahren 2018 bis 2021 evaluiert und auf Basis der Ergebnisse in weiterer Folge überarbeitet. Er definiert Qualitätsanforderungen für 10 Kriterien der Strukturqualität und 8 Kriterien der Prozessqualität mit vorerst empfehlendem Charakter.

Kriterien der Strukturqualität

Die Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (S1), Frühe-Hilfen-Koordination (S2) sowie regionale Steuerungsgruppe (S3) auf Bundeslandebene sollen sicherstellen, dass die Umsetzung und die laufende fachliche Weiterentwicklung der regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerke sowohl im Bundesland als auch überregional gut abgestimmt ist. 

Die Qualitätsanforderungen an Netzwerkmanagement und multiprofessionelles Netzwerk (S4) sowie fachliche Leitung (S5) und multiprofessionelles Team der Familienbegleitung (S6) definieren Ressourcenbedarf und fachliche Anforderungen an die Kernelemente eines regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerks.

Die Qualitätsanforderungen hinsichtlich Expertengremium (S7), Supervision (S8) sowie Schulung und Fortbildung (S9) sollen zentrale Elemente der Qualitätssicherung auf struktureller Ebene sicherstellen.

Die Qualitätsanforderungen bezüglich Ressourcen für Räumlichkeiten, Dolmetschleistungen und spezifische Leistungen (S10) definieren ergänzende Anforderungen an die notwendigen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerke.

Kriterien der Prozessqualität

Die Qualitätsanforderungen zur Kontaktaufnahme (P1), Vier-Augen-Prinzip (P2), Annahme von Familien (P3), Umsetzung der Kernelemente (P4), Dauer und Intensität (P5) sowie Abschluss der Familienbegleitung (P6) definieren Modalitäten, Abläufe und zentrale fachliche Anforderungen an die Arbeit mit den Familien im Rahmen einer Frühe-Hilfen-Familienbegleitung.

Die Qualitätsanforderungen zur Dokumentation (P7) sollen ein gutes Monitoring der Umsetzung fördern und jene zur Netzwerkarbeit (P8) eine gute Qualität der laufenden Pflege des Netzwerks und damit den Erhalt der für die Umsetzung eines regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerks notwendigen Kooperationen sicherstellen.

Mit dem Qualitätsstandard Frühe Hilfen wird ein langfristiger Qualitätsentwicklungsprozess unterstützt. In der rechtlichen Verankerung der Frühen Hilfen wird ausdrücklich auf eine Umsetzung im Einklang mit dem Qualitätsstandard Frühe Hilfen Bezug genommen.