Österreichisches Programm der Frühen Hilfen

Frühe Hilfen haben in den letzten Jahren in Österreich wie international stark an Relevanz gewonnen. Erste Umsetzungserfahrungen wurden in Österreich ab 2009 – zunächst in Vorarlberg, ab 2013 in weiteren fünf Bundesländern – gesammelt. Ab 2015 wurden im Rahmen des Österreichischen Programms der Frühen Hilfen schrittweise in allen Bundesländer regionale Frühe-Hilfen-Netzwerke aufgebaut. Seit Herbst 2023 steht das Angebot flächendeckend in allen Bezirken zur Verfügung – dies gelang mit Unterstützung des EU-Programms „NextGenerationEU“ im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans. Ab Jänner 2024 regelt eine eigene „Frühe-Hilfen-Vereinbarung“ die Bereitstellung und Finanzierung des Angebots.

Am 1. Jänner 2024 ist die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“) in Kraft getreten, die vorerst bis Ende 2028 die Rahmenbedingungen und Finanzierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots der Frühen Hilfen in Österreich regelt. Auf Basis dieser „Frühe-Hilfen-Vereinbarung“ stehen jährlich 21 Millionen Euro für die Frühen Hilfen zur Verfügung, die zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern aufgebracht werden.

Grundlage für die Etablierung von Frühen Hilfen in Österreich war die Verankerung in einer Reihe von politischen Strategien und Konzepten, wie den Gesundheitszielen Österreich, der Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie, der Gesundheitsreform ("Zielsteuerung Gesundheit“) sowie insb. der Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit,  der Kindergesundheitsstrategie der Sozialversicherung oder dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt. 

Frühe Hilfen waren in der Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit in den Jahren 2014 bis 2023 als priorisierter Schwerpunkt definiert. Auf dieser Basis konnten die Vorsorgemittel des Bundesgesundheitsagentur sowie Mittel des Landesgesundheitsförderungsfonds einen wichtigen Beitrag zum Aus- und Aufbau von regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerken leisten.  Frühe Hilfen waren einer von zwei Maßnahmenbereichen für die in den Jahren 2015 bis 2023 die „Vorsorgemittel“ eingesetzt werden durften. 

In den Jahren 2022 bis 2024 standen im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zusätzliche 15 Mio. € aus dem EU-Programm „NextGenerationEU“ für den flächendeckenden Ausbau der Frühen Hilfen zur Verfügung. Es wurde damit sichergestellt, dass seit September 2023 das Angebot in allen österreichischen Bezirken zur Verfügung steht. 
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